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BLITZSCHUTZ
Unter Blitzschutz versteht der Fachmann eine Schutzeinrichtung, die Beschädigungen durch einen Blitzschlag oder dessen Folgen verhindert oder verringert. Es wird zwischen Äußerem und Innerem Blitzschutz unterschieden. Der Äußere Blitzschutz stellt den Schutz eines Gebäudes dar (Blitzableiter) und muss durch Maßnahmen des Inneren Blitzschutzes (Blitzschutz-Potentialausgleich, Überspannungsableiter Typ I) ergänzt werden.
ERRICHTER VON BLITZSCHUTZSYSTEMEN
Blitzschutzsysteme können nur von Blitzschutzfachkräften mit fundierter Ausbildung errichtet werden. Kenntnisse der DIN Normen, Praxisnachweis, EMV-Sachkunde, Prüferfahrungen, Wartungskenntnisse sowie eine mehrjährige Berufserfahrung sind die Voraussetzungen für ein Blitzschutz-Fachunternehmen.