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BLITZABLEITER
 
Der Blitzableiter ist eine Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen einen Blitzschaden. Ein Blitzableiter besteht aus Fangspitzen, Fangleitungen, Gebäudeableitungen und der Erdungsanlage.

 

FANGEINRICHTUNG
 
Die Fangeinrichtung einer Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, den Blitz sicher einzufangen und weiter in ungefährlicher Form zur Erde zu leiten. Verwendet werden dafür:
Fangstangen
gespannte Drähte oder Seile
Maschennetze auf dem Dach (z.B. 15 x 15m)
vorhandene metallene Konstruktionen


Bei der Bestimmung der Lage der Fangeinrichtungen des Blitzschutzsystems muss besondere Sorgfalt auf den Schutz von Ecken und Kanten der zu schützenden baulichen Anlage verwendet werden, besonders bei denen auf den Dachflächen und den oberen Teilen der Fassaden. Fangeinrichtungen sind vor allem an Ecken und Kanten anzubringen.
 
Als Material ist Kupfer, Aluminium, VA und feuerverzinkter Stahl zulässig. Kombination Kupfer mit Alu bzw. Kupfer mit Stahl sind normal nicht zulässig.
 
Folgende Verfahren stehen zur Auswahl:
Schutzwinkelverfahren:
Anwendbar für Gebäude mit einfacher Form und begrenzter Höhe.
Typisch dafür: Fangstangen auf Dächern. Der anwendbare Schutzwinkel ist abhängig von Gebäudehöhe und Art des Gebäudes (Blitzschutzklasse)

Blitzkugelverfahren:
Anwendbar auf alle baulichen Anlagentypen. Beispiel s. unten!
Maschenverfahren:
Anwendbar für bauliche Anlagen mit ebenen Flächen. Beispiel s. unten!

Schutzwinkelverfahren

 Blitzkugelverfahren

  Maschenverfahren

 

 ABLEITUNG
 
Die Ableitungen des äußeren Blitzschutzsystems stellen die Verbindung zwischen den Fangleitungen (Oberleitung) und der Erdungsanlage dar. Es müssen mindestens zwei Ableitungen an einem Gebäude montiert sein. Die Aufteilung des Blitzstroms auf mehrere Ableitungen reduziert das Risiko eines Funkenschlages und vermeidet somit mögliche Schäden. Die Anzahl der Ableitungen richtet sich desweiteren nach der für das jeweilige Objekt ermittelten Blitzschutzklasse.
 

 

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